Berlin 1806
Das Lexicon von Johann Christian Gädicke
ISBN 978-3-929829-32-7erschienen Februar 2006 Zum Buch...
Auszug Lexikoneintrag MM
wie Maaße und Miethen, Mode, Münzen und Musik Maaße. Die hiesige Polizey sieht sehr streng auf richtiges Maaß, und um dieß immer zu erhalten, wird auf dem Rathhause ein Vorrath von richtigen Scheffeln, Metzen, Ellen ec. gehalten, und jeder, wer derselben bedarf, muß sie daselbst kaufen. Andere dürfen nicht gebraucht werden. Man hat hier folgende Maaße: I. Scheffelmaaß. Eine Last Roggen hat 3 Wispel, beym Hafer und Gerste aber nur 2 Wispel; ein Wispel hat 2 Malter oder 24 Scheffel, und ein Malter 12 Scheffel; ein Scheffel hat 4 Viertel oder 16 Metzen; ein solcher Scheffel enthält 3058 13/14 Cubikzoll Rheinisch, und ist seit dem Jahr 1716 im ganzen Lande eingeführt; ein Scheffel Roggen wiegt 87 Pfund und 1 Loth, Waitzen 91 Pf. 21 Loth. Roggenmehl mit Kleien 86 Pf. 10 Loth. Waitzenmalz 84 Pf. und Gerstenmalz 69 Pf. II. Getränkmaaß. Ein Fuder Wein hat 4 Oxhoft oder 6 Ohm; ein Oxhoft 1 ½ Ohm; ein Ohm 2 Eymer; ein Eymer 2 Anker; ein Anker 30 Quart; ein Quart 2 Nößel. Man pflegt den Wein in den Weinhäusern auch in kleinern, sogenannten 3/4 Quart-Bouteillen zu verkaufen, welche denen in Sachsen, Thüringen, Hessen, Franken ec. ähnlich sind, und wo 40 Bouteillen von einem Anker gezogen werden. Eine Tonne Bier hat 96 Quart und ein Faß Branntewein 2 Tonnen oder 192 Quart. III. Landmaaß. Der Berlinische Fuß ist mit dem Rheinländischen von einerley Länge. Eine Ruthe hat 12 Fuß; eine große Hufe Landes hat 30 große oder 66 2/3 kleine Morgen; eine Hakenhufe hat 2 große Morgen; ein großer Morgen 400 Rheinl. Quadrat-Ruthen; ein kleiner Morgen 180 Quadrat-Ruthen. Nach letzteren sind alle Domainenstücke vermessen. IV. Ellenmaaß. In der Kämmereystube und beym Polizeydirectorio ist eine eiserne Probeelle, die 25,53 Rheinl. Zoll oder 296 Pariser Linien lang ist. Hundert Ellen in Berlin sind 56 3/10 sonstige Pariser-Staab, 116 7/10 Ellen in Hamburg, 114 1/4 Ellen in Hannover, 118 Ellen in Leipzig, 119 11/10 Ellen in Mannheim, 101 1/4 Ellen in Nürnberg, 109 3/10 Ellen in Zürich. Mäkler. Es giebt hier 3 vereidete christliche und 3 jüdische Wechsel-Mäkler, welche täglich auf der Börse anzutreffen sind. Zu diesen Aemtern können nur der Handlungs-Geschäfte völlig kundige, und an der kaufmännischen Ehre unbefleckte Männer genommen werden. Jeder von ihnen darf durchaus bey keinem Handlungs-Geschäft für eigene Rechnung interessirt seyn, sondern ist lediglich fremden Geschäften gewidmet, und verbunden, sich um alle das Interesse der Kaufmannschaft angehende Gegenstände zu bekümmern, seinen Committenten allein und treu zu dienen, zu keinen unerlaubten Geschäften zu colludiren, die geschlossenen Geschäfte in seinen Büchern schriftlich zu verzeichnen, und sich mit den feststehenden Gebühren zu begnügen. Nach dem Börsen-Reglement vom 15ten Juli 1805 ist festgesetzt worden: 1) den richtigen Cours Dienstags und Freytags anzuzeigen und die Waarenpreise in die Preiscouranten zu setzen: 2) an Mäkler-Gebühren ist ihnen vergönnt zu nehmen, bey Waaren-Geschäften 1 pro Cent, bey Darlehnen und Versicherungen 1/4 pro Cent, bey Geldverwechslungen 1/2 pro Mille, und eben so viel bey Wechselgeschäften und öffentlichen Fonds. Märkte, auf welchen an gewissen Tagen in der Woche von den Landleuten und anderen grüne und andere Waaren und Victualien verkauft werden. Die Aufsicht über die Märkte und den Verkauf auf denselben, haben 3 Marktmeister und die Polizey-Bedienten. Abends vor dem Markttag ist immer der sogenannte Abendmarkt, wo mehrere der fremden Verkäufer ihre Waaren ebenfalls schon auslegen. Marktplätze sind: 1) der Neue-Markt; 2) der Molken-Markt; 3) der Haakesche Markt; 4) der Spittel-Markt; 5) der Gens d'Armes-Markt. Magazine, Königliche. 1) Proviantmagazin in der neuen Friedrichsstraße, der Stralauerstraße gegenüber. 2) Proviantmagazin am Königsgraben. 3) Getraidemagazin auf dem Mühlenhof. 4) Proviantmagazin in der Köpenickerstraße No. 17. 5) Proviantmagazin ebendaselbst No. 163. 6) Armaturmagazin ebendaselbst No. 11. 7) Trainmagazin ebendaselbst No. 161. 8) Salzmagazin ebendaselbst No. 30 u. 31. 9) Hafer-, Heu- und Strohmagazin in der Magazinstraße No. 2 bis 11. 10) Speditionsmagazin auf dem Weidendamm. Diese Magazine sind alle sehr große und weitläufige Gebäude, und zweckmäßig eingerichtet. Die Proviantmagazine werden für Königl. Rechnung entweder durch anbefohlene Lieferungen vom platten Lande, oder durch Contracte mit Lieferanten gefüllt. Aus denselben wird für das Militär beym besorgenden Mangel oder hohen Preise des Getraides, Mehl zu Brod abgeliefert. (...) |
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