Vier Jahre für den Kritiker. Die Entführung von Karl-Wilhelm Fricke - Sven Felix Kellerhoff
Einen ganz schlechten Scherz erlaubte sich die Stasi am 1. April 1955. Das Opfer war Karl-Wilhelm Fricke, ein junger West-Berliner Journalist, der sich kritisch mit der SED auseinandersetzte. Ein Kontaktmann namens »Maurer« hatte ihn angerufen und gesagt, er habe jetzt ein dringend erwartetes Lehrbuch aus der DDR beschaffen können. Ob Fricke zu ihm kommen könne? Er konnte, schrieb aber, bevor er aufbrach, noch in seinen Kalender: »Maurer 15 Uhr / Geisbergstraße links / Postamt W 30«. Von dort gingen der Journalist und sein vermeintlicher Informant in eine nahe gelegene Wohnung, wo auch Frau »Maurer« wartete. Die Frau bot ihrem Gast Zigaretten an und ein Gläschen Weinbrand, dann unterhielt man sich eine halbe Stunde lang. Doch Fricke wurde nun unruhig, war er doch am Nachmittag mit seiner Verlobten verabredet. Zum Abschied reichte Frau »Maurer« noch ein letztes Gläschen, doch diesmal schmeckte der Weinbrand seltsam. Als Fricke schwindelig wurde, schob er das noch auf die ungewohnte Menge Alkohol am frühen Nachmittag.
Er spürte Übelkeit, stemmte sich hoch und schaffte es bis zur Toilette. Als sein Brechreiz nachließ, kehrte der Journalist zurück zu seinen Gastgebern, entschuldigte sich und bat sie, ihm ein Taxi zu rufen. Unmittelbar danach, es war kurz nach 16 Uhr am 1. April 1955, verlor Karl Wilhelm Fricke das Bewusstsein. Eine Mischung aus Atropin und Scopolamin im dritten Gläschen Weinbrand hatte ihn außer Gefecht gesetzt. Ohne Aufsehen wurde er in den Abendstunden nach Ost-Berlin geschafft – wahrscheinlich als »Paket« verschnürt in einem Schlafsack. Erst gut sieben Stunden später kam Fricke wieder zu Bewusstsein; es war ein böses Erwachen: Er saß in einem ziemlich großen Raum vor einem runden Tisch, um ihn herum vier bis fünf Männer teils in Zivil, teils in Uniform. Einer der Männer schlug ihn ins Gesicht. Erst jetzt wurde dem Entführten klar, dass er sich in einer feindlichen Umgebung befand; dass es sich um das Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen handelte, konnte er aber nur vermuten. Fricke wankte zur Tür, wurde zurückgestoßen, schrie nach Hilfe, schlug um sich, verlor erneut das Bewusstsein. Nackt unter einer kalten Dusche wurde er kurz wieder wach, dann aber durfte er erst einmal schlafen, in einer fensterlosen Zelle auf einer kalten Holzpritsche. Am kommenden Morgen war Fricke einigermaßen beisammen und wurde in ein tristes Büro geführt. Um sieben Uhr morgens am 2. April 1955 begann laut Protokoll das erste Verhör Frickes durch die Staatssicherheit. Wieder und wieder fragte der Vernehmer, woher der Journalist seine Informationen bekommen habe, und jedes Mal antwortete der Beschuldigte, dass er »keinerlei Verbindungen verbrecherischen Charakters zu Personen« in der DDR unterhalten habe.
So verging Tag um Tag, doch die Taktik, den Entführten gezielt zu übermüden, verfing nicht. Hilflos hielt die Stasi fest: »Fricke steht in dringendem Verdacht, im Gebiet der DDR als Resident Agentengruppen im Auftrage West-Berliner Spionageagenturen unterhalten zu haben. Als Journalist hat Fricke Kriegs- und Boykotthetze betrieben.« Letzteres freilich war keine Erkenntnis, für die man ihn hätte entführen und verhören müssen, denn Fricke hatte seine Kritik an der SED-Diktatur immer offen und unter eigenem Namen in westlichen Medien veröffentlicht – das Gegenteil einer geheimdienstlichen Tätigkeit.
Die Verschleppung entwickelte sich doppelt anders als geplant: Erstens verriet Fricke keine Informanten im Osten, denn er hatte gar keine; zweitens misslang auch die vorbereitete Verschleierung der Entführung. Frickes Freundin Friedelind Möhring nämlich hatte sich sehr gewundert, als er nicht wie verabredet am 1. April 1955 nachmittags zu Hause war. Sie schlug sofort Alarm. Zur selben Zeit, zu der Fricke zum ersten Mal »vernommen« wurde, durchsuchten Beamte sein Zimmer in Friedenau – und stießen auf die Notiz »Maurer 15 Uhr / Geisbergstraße links / Postamt W 30«. Am selben Abend kam bei Frickes Vermieterin ein Telegramm aus Hannover an: »Musste zu einer dringenden Besprechung, konnte Sie leider vorher nicht verständigen. Sollte Friedelinde fragen, so sagen Sie ihr, dass ich sie nach meiner Rückkehr sofort anrufe. Rückkehr vielleicht schon morgen. Fricke.« Was als Ablenkung gedacht war, erwies sich als Rohrkrepierer. Denn in der Wohnung hatte die Kriminalpolizei Frickes Ausweis gefunden – ohne Papiere aber konnte man West-Berlin 1955 nicht verlassen. Jetzt war klar, dass Karl Wilhelm Fricke tatsächlich entführt worden sein musste. Und nun wurde »Kurt Maurer« befragt, der laut Kalendernotiz der letzte war, mit dem sich der Vermisste getroffen hatte. Der ersten Vernehmung folgte nach wenigen Stunden die vorläufige Festnahme; doch ein West-Berliner Richter setzte ihn nach gut 24 Stunden wieder auf freien Fuß: Während Fricke ohne Anwalt verhört wurde, genoss sein Entführer die Segnungen des Rechtsstaates. Kaum entlassen, setzte »Maurer« sich ab nach Ost-Berlin.
Fricke blieb trotz Psychofolter standhaft. Auch nach 19 Wochen Verhören wusste die Stasi nicht mehr, als sich ihre Offiziere von Anfang an eingeredet haben: »Der Beschuldigte hat (...) unter dem Decknamen ›Student‹ umfangreiche Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik durchgeführt.« Dafür allerdings hatten weder die Verhöre noch die sonstigen Ermittlungen irgendeinen Beleg ergeben. Zufrieden war auch die SED nicht. Für einen Schauprozess eignete sich das »Belastungsmaterial« nämlich nicht. Zwischen der DDR-Generalstaatsanwaltschaft, Stasi und SED-Zentrale wurde nun hin und her besprochen, wie man weitergehen sollte. Offiziell blieb Fricke verschwunden; seine Verlobte, seine Redaktionen und die westdeutsche Öffentlichkeit erfuhren kein Wort. Einen Anwalt hatte Fricke noch nicht zu Gesicht bekommen – einen frei gewählten Verteidiger aus West-Berlin ohnehin nicht, aber auch keinen Pflichtverteidiger aus der DDR. Erst vier Tage vor Prozessbeginn änderte sich das: Friedrich Wolff kam zu ihm, ein handzahmer Rechtsanwalt der SED. Fricke bat ihn, die Zulassung West-Berliner Journalisten zum Verfahren zu beantragen. Doch der »Verteidiger« lehnte diese Bitte als »völlig aussichtslos« ab. Wolff weigerte sich sogar, die Verschleppung seines Mandanten vor Gericht zur Sprache zu bringen. Wenig überraschend, dass nach nur fünfeinhalb Stunden Geheimverhandlung ein Urteil gegen den Entführten fiel – vier Jahre Zuchthaus für Karl Wilhelm Fricke. Grundlage der Verurteilung seien »Verbrechen gegen Artikel 6 der Verfassung der DDR«. Das entsprach, welch Wunder, exakt der »Empfehlung«, die zuvor das Zentralkomitee der SED dem Staatsanwalt mitgeteilt hatte. Der Verurteilte wurde zunächst in das Zuchthaus Brandenburg-Görden und nach kurzer Zeit nach Bautzen II verlegt.
963 Tage saß er hier in Einzelhaft. Immerhin: Nun erfuhren seine Angehörigen, dass er noch am Leben war. Nach zwei Dritteln seiner Strafe beantragte Fricke die Aussetzung des Restes zur Bewährung, was die DDR-Justiz ablehnte. Zwar sei sein »Verhalten gegenüber den Aufsichtsbeamten gut«, schrieb der Anstaltsleiter von Bautzen II genau am dritten Jahrestag der Entführung. Aber: »Seine Einstellung zum Staat der Arbeiter und Bauern, überhaupt zur DDR ist undurchsichtig.« Man hätte es auch klarer sagen können: Karl Wilhelm Fricke blieb trotz Einzelhaft ein Demokrat und ein Gegner der kommunistischen Diktatur, kompromisslos und konsequent. So bekam er seinen Entlassungsschein erst am 31. März 1959 – exakt drei Jahre und 364 Tage nach seiner Verschleppung. Bürokratisch korrekt wurde auf dem Schein vermerkt, er werde nach Berlin-Steglitz entlassen, an seinen letzten offiziellen Wohnsitz. Die Fahrkarte und fünf DDR-Mark gab ihm die Stasi noch mit – und einen Rat, dessen es nicht bedurft hätte: »Der Inhaber dieses Entlassungsscheins wurde darüber belehrt, dass er auf der ihm vorgeschriebenen Fahrtstrecke auf kürzestem Weg das Gebiet der DDR zu verlassen hat.« In West-Berlin erwarteten ihn, wie brieflich vereinbart, seine Verlobte und ein Freund: Nach vier Jahren war Karl Wilhelm Frickes Odyssee durch die Segnungen des Sozialismus vorüber. |