Anwaltsschreiben stoppt unser fair-pay eBook

Der Berlin Story Verlag ist immer innovativ. Wir haben seit der Gründung vor zehn Jahren eine gute Homepage. Wir bloggen hier, sind auf Facebook unterwegs (bei Twitter fehlt uns schlichtweg die Zielgruppe), sehen uns Vertriebsmodelle in den USA, die Kulturwertmarke des Chaos Computer Clubs und den Kulturflatrate der Piratenpartei an. Und wenn wir die passenden Informationen nicht finden, versuchen wir sie selber zu evaluieren.

Wir hatten die schöne Idee, eines unserer eBooks kostenlos anzubieten. Jeder Leser konnte aber im eigenen Ermessen etwas dafür bezahlen oder uns etwas anderes als Gegenleistung bieten – oder eben nichts. Dieses Modell wurde soeben anwaltlich untersagt. Wir dürfen es jetzt und auch in Zukunft nicht weiter anbieten. Sorry, liebe Leser! In wenigen Tagen gab es fast 200 Downloads, was für einen kleinen Verlag eine beträchtliche Menge ist! Wir bekamen viel positives Feedback in den Kommentaren und auf Facebook. Leider meldete sich niemand bei uns, den diese Idee störte. Kein Anruf, kein Fax, keine eMail, kein Brief, kein Kommentar, kein Post, kein Tweet – nichts. Wieso man direkt den Anwalt bewegen muss ohne sich einfach mal zu melden – und das unter Branchenkollegen – werde ich nie verstehen.

Dass man das Produkt “Buch” weiterdenken muss, ist keine Frage und ein Blick über den Tellerrand der Buchbranche zeigt einem, dass Flatrate-Modelle für Kulturgüter irgendwann die Lösung sein werden. Aber die Großen der Branche harren auf veralteten Geschäftsmodellen aus und verteidigen diese. Dieses Vorgehen enttäuscht mich sehr. Obwohl man die Idee lobt, wird ein weiteres Vorgehen untersagt. Wir werden versuchen, uns weiterhin auf der Welle der Zeit zu reiten und unsere Ideen zu verwirklichen. Aber wie heißt es so schön: “In Deutschland gibt es keine Revolution, weil das Betreten des Rasens verboten ist!

Gruß, Enno Lenze
Geschäftsführer des Berlin Story Verlags

Hier der Text des Schreibens:

Sehr geehrte Damen und Herren.
wir schreiben lhnen als Preisbindungstreuhänder zahlreicher Verlage gemäß 9 Absatz 2 Nr. 3 BuchPrG. Zu unseren Aufgaben gehört die Überwachung der Einhaltung der Preisbindung und die Verfolgung von Preisbindungsverstößen.
Von Lesern Ihrer lntemet-Werbung werden wir darauf aufmerksam gemacht, dass Sie den Titel “Der Letzte macht das Licht aus” als E-Book auf den Markt gebracht haben, aber keinen Preis festgesetzt haben, sondern es den Leser überlassen, den diesen angemessen erscheinenden Preis zu bestimmen, weil es, wie Sie schreiben‚ keine Information zur Bestimmung von Preisen für E-Books bisher gebe. Wir finden den Gedanken, den Marktpreis eines Buches durch Leserinfonnationen zu erfahren, recht originell. sehen darin allerdings einen klaren Widerspruch gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Denn dort ist eindeutig in §5 geregelt, dass es der Verleger ist, der den Preis bestimmen und dann veröffentlichen muss, es aber nicht Dritten, etwa Händlern oder auch Lesern, überlassen kann, den ihnen angemessenen Preis zu bestimmen, und das gilt nicht nur Printprodukle, sondern auch für E-Books, die nach der gesetzlichen Regelung als Buchsubstitut ebenfalls preisgebunden sind. Sie mögen das bedauern, aber die Buchpreisbindung hat der Gesetzgeber nun einmal dem Buchhandel als Paket angeboten: Mit den bekannten Vorteilen, andererseits aber auch mit gleichseitiger Beschränkung sonst zur Verfügung stehender unternehmerischer Möglichkeiten.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bestätigen würden, dass Sie nach diesem rechtlichen Hinweis das Experiment nicht fortsetzen und Weiterungen vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

Wer hat mitgezählt, wie viele Nebensätze es gibt? Davon ab bin ich gar nicht der Meinung, dass es keine Bestimmung gibt. Wir haben ja auch einen Preis von 0€ festgelegt, alles andere ist freiwillig. Wie dem auch sei, für ein kostenloses eBook würde die rechtliche Auseinandersetzung dann doch zu teuer werden.

Update: Der Autor zur Situation

Der Autor, Klaus Behling, meldete sich inzwischen bei mir mit einigen Zeilen. Er erlaubte mir auch, sein Schreiben zu veröffentlichen. Ich finde es fast ironisch, dass der Mensch um dessen Interessenschutz es ja eigentlich geht, selbst kein Verständnis für dieses Vorgehen hat. Selbstverständlich gibt dieser Brief Behlings Meinung wieder, welche nicht immer die Meinung des Verlags ist. Dennoch möchte ich im Sinne eines ausgewogenen Artikels auch ihn zu Wort kommen lassen.

Potsdam, 15.02.2012

Sehr geehrter Herr Lenze,
ich hätte es nicht möglich gehalten, in meinem Leben noch einmal zu den Autoren zu gehören, deren Bücher verboten werden. Nun ist es geschehen. Eigentlich könnte ich es mir als Ehre anrechnen, denn die Liste jener‚ denen ähnliches widerfuhr, ist ja durchaus ehrenwert.
Damit sind wir beim Knackpunkt, diesen offenbar so gefährlichen bites und bytes: Ich war Ihnen sehr dankbar, dass Sie mein bei Berlin Story erschienenes Buch „Der Letzte macht das Licht aus“ zu einem Preis zur Verfügung gestellt haben, den der Leser selbst bestimmen sollte. Der Grund dafür liegt nicht darin, dass ich so unheimlich gern auf mein Honorar verzichte, sondern in dem Bemühen jedes Autoren, möglichst Viele Leser zu finden.

Im konkreten Fall erzählt mein Buch Geschichten von Fluchten über die glücklicherweise nicht mehr vorhandene innerdeutsche Grenze. Seit es sie nicht mehr gibt, ist nun fast die nächste Generation herangewachsen — sie hat ein Recht darauf, auch über diesen Teil unserer Geschichte informiert zu werden. Das ist nicht immer leicht, denn Bücher sind teuer, ich meine sogar, zu teuer. Sie sind nämlich keine bloße Ware, sondern ein Kulturgut. Aber Gott-sei-Dank gibt es inzwischen ja nicht mehr nur den vor fast 600 Jahren erfundenen Buchdruck, sondern auch die Elektronik und eben auch jene, die ihre Aufgabe im Verhindem und Bremsen sehen. Sicher ließe sich auch ein juristischer Kniff finden, die Erfindung des Rades heute noch in Zweifel zu stellen.
Ich bitte Sie herzlich, den Damen und Herren der mir unbekannten Anwaltskanzlei ein Exemplar meines Buches „Der Letzte macht das Licht aus“ zuzustellen, natürlich kostenfrei und in gedruckter Form.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Behling

Update: Das Feedback

Es gäbe noch die Möglichkeit, Mängelexemplare oder gebrauchte eBooks anders anzupreisen, aber das lasse ich lieber erst prüfen.

Vielen Dank für das ganze Feedback. Auf Twitter ist ein retweet Sturm ausgebrochen, hier hagelt es Kommentare. Zwei Anwälte haben bereits Hilfe angeboten und es gab das Angebot, das Buch in Uruguay ohne Buchpreisbindung anzubieten.

Artikel

Winfuture, Netzpolitik.org, Buchreport.de
Einen guten Überblick gibt es bei Rivva und bei Google News

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28 Pingbacks/Trackbacks

  • Pingback: Was ist euch dieses Buch wert? | Berlin Story Verlag Blog

  • http://twitter.com/hdsjulian Julian Finn

    Ist das denn überhaupt so, dass Ebooks der Buchpreisbindung unterliegen? Was sagt euer Anwalt dazu? 

    • Anonymous

      Die Buchpreisbindung gilt da leider auch :

      • Brigitte

        …aber wieso kann Amazon dann kostenlose E-books anbieten?

        • Peter

          Weil sie den Preis auf 0,00€ festgesetzt haben. Der Punkt ist nicht das es kostenlos ist, sondern das der Preis nicht festgesetzt wurde. Meine Empfehlung: Buchpreis auf 0,00€ festlegen und statt einer freiwilligen Bezahlung eben um Spenden bitten.

          • EuerTilm

            Wie wärs damit: Jeder Besucher der Seite gewinnt ein Buch. Dann ist der Preis sowas von Wurst…

            Und dann: Hat Dir das Gewinnspiel gefalle? Spende doch was, und wir planen ein weiteres ;)

          • Brigitte

            Danke, ich liebe Deutscheland….

        • http://blog.wutzara.de/ Wutzara

          das sind nur Bücher vom Projekt Gutenberg. Und die sammeln nur Bücher, deren Urheberrecht bereits abgelaufen ist. Das hier jedoch ein kostenloses Ebook abgemahnt wurde, schockiert mich jedoch genauso. Der Galileoverlag bietet doch auch OpenBooks an O.o

        • Cordelia

           …und der iTunes-Store!

        • Carsten

           Weil Amazon als Verleger den Preis von 0 Euro festgelegt hat. Damit ist dem Buchpreisbindungsgesetz entsprochen.

        • http://www.facebook.com/profile.php?id=100000104815779 Marc Tiedemann

          Weil Gesetze nicht für große Konzerne gelten?

        • http://www.hellyeah-marketing.de/ Karsten Wusthoff

          Kostenlos ist ja erlaubt. Nur muss der Preis (auch wenn es 0€ ist) eben vom Verlag festgelegt werden und nicht vom Käufer. Das ergibt natürlich überhaupt keinen Sinn und macht so eine tolle Aktion total kaputt.

          Ich denke aber, dass ihr evtl. in eine Grauzone ausweichen könnt. Bietet das E-Book für 0€ an und installiert dann irgendwo nen PayPal Spendenknopf auf der Seite. Wenn man dann noch geschickt formuliert, dürfte das vielleicht eine Lösung sein. Achtung: Das ist mit reinem Menschenverstand gedacht und nicht juristisch!

          • Arthur Moloch

            >Nur muss der Preis (auch wenn es 0€ ist)
            >eben vom Verlag festgelegt
            werden und >nicht vom Käufer. Das ergibt natürlich
            >überhaupt keinen Sinn und macht so
            >eine tolle Aktion total kaputt.

            Ich denke, wenn man den reinen Menschenverstand noch ein bißchen weiter benutzt und das böse Betriebswirtschafts-Modul zuschaltet, könnte man relativ schnell darauf kommen, daß das Geschäftsgebahren da draußen nicht ausschließlich von der Milch der menschlichen Güte genährt, sondern vielmehr dem Wunsch unterworfen ist, unter gegebenen Bedingungen zumindest die Kosten reinzuholen, aber am besten noch etwas mehr als das.

            Entspannen wir uns und visualisieren eine der großen Buchhandelsketten, eine von der Art, wie sie in jeder Stadt zu finden ist, wo das Personal überwiegend aus Kassenkräften besteht und gefühlte dreimal im Jahr durchgewechselt wird und wo die von den Medienkonzernen auf den Markt gepushten Bestseller gleich palettenweise im Eingangsbereich des kaufhausgleichen Ladengeschäftes stehen.

            Anschließend denken wir an den schnuckligen, kleinen Buchladen an der Ecke, in dem uns die nette, sehr literaturbewanderte Frau hinter dem Tresen zum ersten Mal einen wunderbaren, aber kaum bekannten Autor, an dem unser literaphiles Herzchen seit langem hängt, über den Tresen geschoben und wärmstens empfohlen hat und wo es immer etwas zum Stöbern gibt, von wunderlichen und kuriosen Verlagen, die man in der Kette nie zu Gesicht kriegt, aber auch immer die neuesten Empfehlungen aus dem Feuilleton und die hundsgewöhnliche Belletristik, denn die nette Frau will schließlich auch von etwas leben.

            Und dann lassen wir unsere Gedanken zu der großen Buchhandelskette zurückschweifen, welche Preiskämpfe verflucht lange überleben kann, wenn sie es darauf anlegt, und überlegen kurz, was mit dem schnuckligen, kleinen Buchladen und den kleinen und mittleren Verlagen passieren würde, wenn die Kette (als Kunde der Verleger) plötzlich selbst bestimmen dürfte, welcher Preis auf den von ihr zu verkaufenden Büchern kleben sollte: “Kommt zu uns! Zehn Bücher für einsfuffzisch und noch fünf Bücher obendrauf!”

            Und wie toll diese Aktion dann noch ist…

        • Jun

          Weil sie als Verlag den Preis auf 0,00€ festlegen.

          Könnte man den Preis des beanstandeten Buches nicht auf 0,00€ festlegen und trotzdem (unabhängig vom Buch) um Spenden für den Verlag bitten?

        • Frank

          Weil Amazon hier dann eben den Preis bei 0,- festgelegt hat.
          Ich verstehe das Schreiben nicht in die Richtung “0,- geht nicht” sondern “ihr könnt nicht einem Dritten überlassen den Preis festzulegen” – so steht es da auch.

          Sprich es wäre, m.E. völlig in Ordnung einen Preis von 0,- festzulegen.

  • Gernot

    Um den Jahreswechsel herum hat Amazon E-Books für 0 Euro vergeben, dabei aber auch wirklich 0 Euro als EDV-Rechnung versandt. Damit ist dem Gesetz sichtlich genüge getan. Der Buchpreis war 0 und als solcher dokumentiert. Nur der lustige Ansatz, gibt halt was, wenn du willst geht nicht. — Vergleiche Saturn um die 1990 “verkauf für nen Appel und nen Ei”. Kann auch Media gewesen sein. Ging damals auch nicht.

  • http://twitter.com/jova2012 Johannes V.

    Folgender Vorschlag, wie wäre es das buch als solches Als “Kostenlos” zu deklarieren und eine mögliche “Spende Möglichkeit” anzubieten, das dürfte sich nicht gegen das Gesetz wenden ?!

    • Anonymous

      Werden wir mal prüfen lassen

      • Sandra Schulze

         Ihr solltet aber darauf achten das nicht als Spende zu deklarieren. Eher als eine Art Unkostenbeitrag. Ich drücke euch jedenfalls die Daumen. Es gibt mehr als ein Buch, bei dem ich mich über den Preis geärgert habe, weil es das nicht wert war. Dann wiederum habe ich schon günstige Bücher gekauft, die mich so wunderbar zum Lachen gebracht haben, so dass ich auch bestimmt nen 5er mehr auf den Tisch gelegt hätte.

      • Mike S.

        Macht genau dies.
        Die Regelung besagt ja nur, dass man sich festlegen muss. Wenn ihr euch auf 0€ festlegt und eine Spendenmöglichkeit anbietet, sind dies unabhängige Dinge und die Preisbindung greift nicht.

        Andere Optionen sind auch denkbar, aber irgendwie auch aufwändiger. 
        Verschiedene Ausgaben wurden ja schon genannt, oder 1 zusätzlich zu kaufender “Nichtbuchartikel” mit variablem Preis sind sicher sinnvoll, wenn irgendwelche Rechnungen erstellt werden sollen.

  • Torsten

    War das “nur” das vorstehende Anwaltsschreiben oder auch noch Unterlassungserklärung plus Kostennote?

    • Anonymous

      Nur ein “nettes” Schreiben einer einschlägigen Kanzlei. 

      • Torsten

        Das ist dann insofern aber schon noch “nett” (i know, i know) und keine Abmahnung, im rechtlichen Sinne. 

  • http://profiles.google.com/oberthuer Simon Oberthür

    Vielleicht kann man ja den Trick des “klassischen Buchhandels” verwenden. Einfach als “Mängelexemplar” kenzeichnen ;)

    • Anonymous

      Guter Plan ;)

  • 1026runner

    Setzt einen geringen Preis und spendet den Betrag, damit könnt Ihr noch Werbung machen!

    • Anonymous

      Es geht eben darum, nichts zwingend zu verlangen um zu sehen ob das klappt. Niedriger Preis wäre der nächste Schritt.

  • Gast

    wenn ebooks “richtigen” Büchern gleichgestellt wären, würde der MwSt-Satz ebenfalls bei 7% liegen und nicht bei 19%. Da versucht die Verlagslobby wieder mal Rosinen zu picken. Amazon verschenkt ebooks, das würde ich an eurer Stelle auch tun. An geeigneter Stelle einen dezenten Paypal-Spendenbutton für diejenigen, die eure Arbeit unterstützen wollen.

    • Gast

      Bitte nicht _nur_ PayPal. Wenigstens auch irgendwie ‘ne normale gute alte Überweisung. Dass man das in Übersee so macht versteh’ ich ja, aber wir haben hier ein funktionierendes Bankensystem.
      Es gibt meines Erachtens keinen Grund, warum PayPal Provision einstreichen sollte für eine Spende an Verlag/Autor.

      • Anonymous

        Wir würden es wie jetzt machen: Überweisung, PayPal, Flattr, Süßigkeiten

  • Gast

    Wenn ich den Anwaltsbrief richtig verstanden habe, war das ein kostenloser Warnschuß. Oder war da noch eine Kostenote dabei, bzw. eine vorbereitete strafbewehrte Unterlassungserklärung?

  • LucitheR

    Anwälte sollten doch wenigstens in offiziellen Schreiben auf eine korrekte Schreibweise achten und nicht Twitterschreibe benutzen.

    • Anonymous

      Ich möchte auch bemängeln, dass er nicht korrekt Adressiert war ;)

  • David K

    “Sie mögen das bedauern, aber die Buchpreisbindung hat der Gesetzgeber nun einmal dem Buchhandel als Paket angeboten” – Die Staats-Flatrate oder soziale Marktwirtschaft? Seit wann macht der Staat Interessengruppen Kompakt-Angebote?

  • Rotkäppchen und der Wald

    Zumal das Buchpreisbindungsgesetz ja auf etwas ganz anderes abzielt. Nämlich Gedanken in jeglicher Form als Allgemeingut zu schützen und zugänglich zu machen für jeden und das zum gleichen Preis. Pffft, ganz traurig…armes Deutschland, keine Kommunikation möglich in der Branche, keine Experimentierfreudigkeit erlaubt…dabei schreien doch alle nach Transparenz und wenn die jüngere Generation beginnt, diese zu schaffen, wird sie abgewürgt! Ich bin sowas wie wütend nur noch doller.

    • Anonymous

      Genau so geht es mir gerade. Mit unter 30 gehöre ich offensichtlich zu den ganz verrückten jungen Leuten hier

  • ajo

    Ist das wirklich eine Abmahnung? Liest sich nämlich äußerst freundlich und informell. Wenn tatsächlich keine Kosten fällig geworden sind, besteht eigentlich kein Grund sauer zu sein. Dass es gesetzliche Buchpreisbindung in Deutschland gibt, hätte man ja u.U. wissen können.

    • Anonymous

      Von der Buchpreisbindung weis ich durchaus.Das Buch ist auch korrekt für 0€ angemeldet.

  • Christoph

    Solange ihr nicht annehmt ist ja noch nichts entschieden. Zumindestens die weiterhin kostenlose Variante könntet ihr anbieten. Oder nun eben für einen geringen festen Obolus. Dagegen hat doch kein Leser was. Alles besser als das geschriebene für sich behalten!?

    • Anonymous

      So schnell wird auch nicht aufgegeben. Aber da es bei diesen Auseinandersetzungen schnell um sehr große Summen gehen kann warten wir erst mal, wie es sich genau entwickelt.

  • JL

    Eventuell ist Teil des Problems auch, dass das Buch gleichzeitig auch als Print zum festen Preis existiert und per ISBN wohl auch über andere Händler bestellbar ist … oder?

    Im Prinzip wendet sich hier eine Regelung, die zum Schutz vor übermächtigen Ketten und Verkaufshäusern gedacht (und in diesem Sinne m.E. auch sinnvoll) ist, gegen die, die sie schützen soll. Man müsste sich wirklich mal anwaltlich schlau machen, wie man das vielleicht umgehen kann (z.B. in dem man nicht zum flexiblen Preis “verkauft”, sondern “verschenkt” und um “Spenden” bittet). Wenn das nicht ginge, wäre es schon absurd, und würde nach einer Reform des Gesetzes schreien.

    • Anonymous

      Der Preis darf für das eBook ein anderer sein. Geht also wirklich um den “unklaren” Preis hier.

      • JL

        Ich dachte eher in die Richtung, dass die einfachsten Möglichkeiten, die Buchpreisbindung zu umgehen, vermutlich wären a) einfach ein kostenloses Ebook anzubieten, ohne oder bevor man das Buch auch “richtig” rausbringt oder b) die Buchpreisbindung für das Buch ganz aufzuheben (sollte ab 18 Monate nach Erscheinen gehen).

        Beides, ein preisgebundenes und ein nicht-preisgebundenes Produkt, kann man bei der momentanen Gesetzeslage wohl nicht haben … von der Idee her halt, weil ein Verlag sich mit einer solchen Aktion einen “Marktvorteil” gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft, auch oder sogar weil absehbar ist, dass die Kunden bei ihm weniger zahlen werden als den gebundenen Preis (dass die Auswirkungen in diesem Fall dennoch etwas grotesk sind, ist klar).

  • Natal Mueller

    und amazon verschenkt gestern 4 e-books ohne mit der wimper zu zucken…nieder mit der buchpreisbindung auch in deutschland!

  • Enteking

    Negative Feststellungsklage, dass es sich bei einem eBook nicht um ein “Buch” handelt und fertig.

  • EuerTilm

    Wie wärs damit: Jeder Besucher der Seite gewinnt ein Buch. Dann ist der Preis sowas von Wurst…

    Und dann: Hat Dir das Gewinnspiel gefalle? Spende doch was, und wir planen ein weiteres ;)

    • Spam

      Das wäre unzulässiges Glücksspiel. Jeder muss erst eine dusselige Frage beantworten (“etwas tun, um etwas zu gewinnen”) - dann ist es ein Glücksspiel, welches der Gesetzgeber zu Werbezwecken als zulässig definiert hat. Ohne “Mühe” unterliegt es dem staatlichen Glücksspielmonopol.

      Wie wäre es daher z.B. mit “Wie heißt das Buch?” … ;-)

      • Anonymous

        Wäre das Drücken des “Download” Buttons nicht schon Mühe genug? ;-)

  • http://twitter.com/NuGenau Nathalie Sheridan

    Wie kann das sein das Sie eine Abmahnung bekommen aber Amazon ebooks kostenlos anbieten darf? Das scheint wiedersprüchlich.

    • Anonymous

      Weil man dort nichts spenden kann.

  • http://leanderwattig.de Leander Wattig

    Etliche Argumente zum Fall finden sich in der Diskussion hier:
    http://www.facebook.com/wasmitbuechern/posts/249796121766070

  • davidh

    Ich verstehe die Problematik nicht. Euer Vorgehen ist wohl nach Gesetzeslage illegal, und ein Anwalt, der als Preisbindungstreuhänder fungiert und in dieser Funktion wahrscheinlich nichts anderes macht, weist euch kostenfrei auf das Fehlverhalten hin. Es ist im rechtlichen Sinn keine Abmahnung und da hier immerhin ein juristischer Sachverhalt vorliegt, ist es wohl grundsätzlich nicht verkehrt, die Sache durch einen Anwalt bearbeiten zu lassen. Seid doch froh, diesen Hinweis zu erhalten, denn selbst habt ihr euch scheinbar nicht die Mühe gemacht, euer Geschäftsmodell zu prüfen.

    • Anonymous

      Das eBook ist korrekt für 0€ angemeldet. Ich sehe eher zwei andere Probleme in der Geschichte:
      - Jemand übergibt die Sache dem Treuhänder, statt einfach anzurufen. Das verstehe ich prinzipiell nicht- Die Branche versucht veraltete Modelle am leben zu halten statt innovative, die die Branche am Leben halten, zu fördern.Gruß, Enno 

  • Oliver

     Entweder wie schon vorgeschlagen Kostenlos, oder aber per Gewinnspiel. Ich betreibe ein Internetradio, da bekommen wir regelmässig CD´s von Managements und die bringen wir dann auch per gewinnspiel unter die Menschheit. Warum sollte das bei eBooks dann nicht ebenso möglich sein. Wie auch immer, Danke für euer bisheriges Engagement und viel Glück !

    • Anonymous

      Vielen Dank!

  • Rainer

    Alos, die Sache ist doch relativ einfach zu lösen. Die Buchpreisbindung besagt, dass *eine* Verlagsausgabe des Buches zu einem festgelegten Preis anzubieten ist. Natürlich kann niemand verbieten, z.B. die gebundene Ausgabe für X Euro und die Taschenbuchausgabe für Y Euro anzubieten, denn es handelt sich um verschiedene Ausgaben des Buches.
    Bietet also euer kostenloses Buch weiterhin für 0,00 € an. Und dann bietet weitere Versionen von dem Buch an, also z.B. die 1,00 €-Version, die 2€ Version, die 5€ Version usw. Ihr könnt ja evtl. das Buch  so rendern, dass der Kaufpreis auf dem “Umschlag” steht. Wer also das Buch gut findet und z.B. 7 Euro dafür abdrücken will “kauft” einfach die 2€ und die 5€ Ausgabe und gut ist es. Ihr habt der Buchpreisbindung genüge getan und jeder kann soviel bezahlen wie er möchte. Niemand zwingt den Kunden ja, ein gekauftes eBook auch runterzuladen.. :-)

    • Gast

      Die “verschiedenen” Versionen höhren sich auch für mich ziemlich gut an, denn hier müssen nur minimale Änderungen in den Buchversionen vorgenommen werden…. und jeder kann für den Preis kaufen den er gerne hätte.

    • rasc

      Gute Idee, und was die von “Gast” angemerkten minimalen Änderungen in den Ausgaben angeht, die ergeben sich ja schon durch die unterschiedlichen Cover. Formal sollte das genügen.

      Gut finde ich auch die Idee, das Buch generell für 0 EUR anzubieten und irgendwo einen allgemeinen Spendenknopf einzurichten. Was der Verlag mit den Spenden macht, ist dann seine Entscheidung …

      • Anonymous

        Dann fände ich es besser einen Spendenknopf für jeden Autor anzubieten.

    • Etienne

      Hehe… Das war auch meine Spontane Idee.

  • vdvve4

    Es sei euch auch hiermit nahe gelegt, Werbefinanzierung mit dem Download-Angebot eurerseits zu verbinden, so dass ihr mit jedem Download Einnahmen durch Werbepartner erzeugt.

  • Pingback: daily essence…. vom 15.02.2012 | meinekleineApfelkiste.de

  • Pingback: t3n.de/socialnews

  • http://www.RuprechtFrieling.de Ruprecht Frieling (Prinz Rupi)

    Diese Unterlassungsforderung ist ein weiteres Argument, um gegen die hinderliche Buchpreisbindung für E-Books Sturm zu laufen. Sollen die Holztypen weiterhin machen, was sie wollen. Elektrobücher sollten künftig frei sein. 

    Juristisch pikant: E-Books unterliegen nur dann der Preisbindung, wenn sie Holzbücher substituieren, wie es so schön im Gesetzestext heißt. Falls es das E-Buch also nicht auf Papier gibt, würde sich ein Streit lohnen …

  • Libero

    die zukunft ist kostenfrei! solche blöden schmarotzer (die gut davon leben, anderen leuten das leben zu erschweren) werden bald arbeistlos sein…

    bei der buchverwertermafia-zentrale sind ja die ausnahmen aufgelistet, vielleicht findet sich da eine lösung (z.bsp. ohne titel und inhaltsangabe, oder kapitel einzeln anbieten)…

    http://www.boersenverein.de/de/portal/Preisbindung/158315

    • Ein Schmarotzer?

      Als was arbeiten Sie?
      Bieten Sie Ihre Arbeit kostenlos an?

      • Gaston

        Ich persönlich bin so reich (Drogenhandel, Prostitution, Glücksspiel), dass ich es mir leiste, meine Arbeitskraft kostenlos in den Dienst guter Sachen zu stellen. Man gönnt sich ja sonst nix.

  • NineBerry

    Wichtig: Die Piratenpartei ist NICHT für eine Kulturflatrate…

  • Carsten Schulz-Tauberschmidt

    Oder wie wärs als eBook+Software-Kombiprodukt, bei dem eine wie auch immer geartete Software per Downloadlink aus dem eBook heraus zu beziehen ist. Solch ein Kombi ist ja vielleicht auch nicht preisgebunden. Also anwaltlich beraten lassen. Ist halt nicht trivial, das “Verlags”-Geschäft.

  • Bader

    Als Ergänzung des Vorschlags von Rainer: Man kann das ja so machen, daß die verschiedenen Ausgaben umso mehr Defekte (Druckfehler, Wortauslassungen, …) aufweisen, je teurer sie sind. Die erhöhte Mühe, den Text zu entziffern, kann man als zusätzlichen “Lesespaß” deklarieren. Der Leser kann sich dann für die Lektüre die kostenlose fehlerfreie Ausgabe herunterladen, und für den Obulus, den er Verlag und Autor zukommen lasen möchte, weitere kostenpflichtig vermurkste Ausgaben, die er gleich in /dev/null abspeichern kann.

  • Thomas Knip

    Ihr habt es euch da schon etwas leicht gemacht, von daher könnt ihr für diesen harmlosen Warnschuss dankbar sein.

    Mein Vorschlag: entkoppelt die Spenden vom eBook.

    Das eBook gibt’s kostenlos, und wer was spenden will, spendet allgemein an den Verlag. Vielleicht habt ihr mal mehrere Romane, die ihr kostenlos anbietet, dann könnt ihr den Spendentopf anteilig unter den Autoren verteilen.

  • Alphasky

    Oder das Buch einfach kostenlos anbieten und den Zugang zum “komfortablen Download Bereich” kostenpflichtig machen. Dafür dann variable Gebühr. Also einfach das Geschäftsmodell leicht modifizieren.

  • qb1

    Ich finde das Konzept gebrauchter Ebooks klasse! “Ebook-Vorführmodell mit Tageszulassung, nur einen Tag auf eBook-Reader gelaufen” :-)

  • http://janschejbal.wordpress.com/ Jan Schejbal

    Als Ausweg könnte man kostenlose Rezensionsexemplare verteilen, wie dies bei Büchern üblich ist. Natürlich nur an Leute, die tatsächlich im Internet publizieren, also nur an Leute, die ein Blog haben, Twitter oder Facebook nutzen oder in Foren posten. ;-)

    Außerdem bin ich mir sicher, dass wenn ein paar Leute das ePub haben, und irgendwo darauf hingewiesen wird, dass der Verlag kein Interesse hat, “Raubkopierer” zu verfolgen, “das Internet” sich schon darum kümmern wird, dass das ePub bekannt wird. Ich würde hierfür vorschlagen, die Spendenseite online zu lassen und falls noch nicht geschehen den Link direkt in einem kurzen Vor- oder Nachwort ins ePub einzubauen, damit er nicht verloren geht.

  • At

    Ist auch wieder klasse, dass es wohl Länder gibt, wie Uruguay(???) in denen man dann aber wieder deutschsprachige Bücher und E-Books ohne die Preisbindung anbieten kann, was beim E-Book verkauf dann ja auf das rauskommt, was hier eh schon gemacht wurde… Nur eben ohne Steuereinnahmen für den Fiskus?! :-D

  • Annemarie

    Wenn ihr schon zei Anwälte habt, die euch ihre Hilfe angebotenhaben, dann solltet ihr das im Interesse aller e-book-Leserinnen und – Autorinnen nutzen. Und zwar anknüpfend an dem Punkt: E-Book als Substitut für Holzbuch! Es gibt immer mehr E-Books ohne Print-Ausgabe und es werden noch mehr werden. Wenn es gelänge, die Aufalge darüber auszuhebeln, dss die Preisbindung imemr dann ncht gilt, wenn das E-Book für sich allein steht, wären wir schon mal einen großen Schritt weiter.
    All die Vorschläge und Tricks für Umgehungen führen letztlich zu nix, helfen allenfalls dem einzelnen Buch. Aber wir wollen doch  das Modeel ganz vom Tisch haben, oder? Wenn eure Anwälte auch nur den halben Weg schaffen, haben sie viel erreicht ..

  • Kein Anwalt

    Deine Wut und dein Unverständnis über die Buchpreisbindung kann ich ja in Teilen verstehen. Dennoch verstehe ich nicht, warum du ein Problem damit hast, dass ausgerechnet ein Rechtsanwalt dir geschrieben hat. Es gibt doch nicht nur Abmahnanwälte und es ist nicht Hauptaufgabe eines Anwalts jemanden zu verklagen. Sondern es ist seineAufgabe jemanden zu vertreten (Advokat).
    In diesem Fall ist es ja auch nicht so, dass der Verlag diesen Fall speziell dem Anwalt weitergegeben hat. Vielmehr verwaltet der Anwalt das ganze ja generell treuhänderisch. Und diesem Auftrag kommt er mit obigem Svhreiben nach. Der Rechteinhaber hat im Hweifel gar nichts davon mitbekommen.

  • Sven

    Und wieso kann ich dann vorgestern zum Valentinstag bei Amazon vier Bücher für 0,- Euro kaufen?

    • Anonymous

      Weil du da keinen “freiwillig doch etwas zahlen” Button hast

  • Leser

    Eine Variante wurde hier noch gar nicht angesprochen:
    Kostenlose Abgabe und den Einbau des Spendenaufrufs am Ende des e-Books. Denn erst wenn jemand das Buch auch wirklich gelesen hat, kann er beurteilen, wieviel es ihm Wert war.

    Die Anzahl der Downloads als Maß für die Nachfrage zu nehmen, ist gerade in diesem Fall recht witzlos, da der Download-Link – zumindest bei mir – nicht funktioniert hat, und mindestens vier “Downloads” auf meine Kappe gehen, ohne dass ich das Buch erhalten habe.

    Rocko

    • Anonymous

      Hallo,
      was hat nicht funktioniert? Also konntest du die Datei runterladen, aber nicht öffnen oder wurde die Datei gar nicht erst zum Download angeboten?
      Gruß, Enno

  • Oliver aus Köln

    Mich würde interessieren ob hinter der Aktion des Anwaltes wirklich andere Verlage stehen oder ob es wieder einer der typisch Abmahner (die das Internet durchsuchen nach abmahnfäigen Sachen) ist!

  • Dbelca

    Macht doch einfach so eine Art Buch-Lounge auf, so eine Art Mini-Club rund um das Buch, in den sich jeder mit einem selbst gewähltem Eintrittsgeld einkaufen kann. Und alle Lounge-Mitglieder haben das Buch als gemeinsames Interesse und erhalten es deswegen gratis.

    Es wird also gar kein Buch verkauft, nur eine Plattform für Fans geschaffen. Ist ja vielleicht auch eine nette Stelle um den Autor etwas exklusiver zu präsentieren oder Bonusmaterial zu geben.

  • rasc

    Ich bin ganz bei Euch, aber zum letzten Update ein paar Anmerkungen: gebrauchte ebooks gibt es nicht, schaut Euch nur den Hickhack zum Thema gebrauchte Software-Lizenzen an… Uruguay nützt Euch nix, wenn Ihr das Buch für den deutschen Markt avisiert, dann gilt wieder die deutsche Preisbindung, leider … Dass der Gesetzgeber dem Buchhandel das Paket angeboten hat (wie der Anwalt schreibt) ist natürlich Unfug. Die Verlage wollten das Paket so haben und haben es sich beim Gesetzgeber geholt. Und wenn ein ebook ein Buch-Substitut ist, was der Preisbindung unterliegt, wieso erlaubt der Gesetzgeber dann darauf die höhere Mehrwertsteuer? Fragen über Fragen …

    • Anonymous

      Ah guter Einwand, vielen Dank!

  • Buchpreis

    Ojeojeojeoje,

    also die ganzen Kulturliebhaber, die einem Autoren keine €2,- gönnen und erst mal das Brötchen gegessen haben wollen, bevor sie einschätzen können, was es ihnen Wert ist.

    Ich verabscheue euren Geiz zutiefst. Der übrigens auch eine typisch deutsche Eigenschaft ist.

    Und ein Autor der so viele Schreibfehler in einem einfachen Brief unterkriegt, hat vielleicht dann doch nur einen Preis von €0,50 verdient. Sind bei 200 Downloads dann auch starke 100 Euro, dafür kann man ja auch gerne mal mit liebe ein Jahr lang ein Buch schreiben. Rechtschreibung hin oder her.

    Armselig.

  • Keksje

    “Es gäbe noch die Möglichkeit, Mängelexemplare oder gebrauchte eBooks anders anzupreisen, aber das lasse ich lieber erst prüfen.” Ohja, weil meine Ebooks alle plötzlich Eseslohren und Schokoflecken haben. Vll kann man ja mit einem Kratzer im IPad/Kindle/Oyo etc. argumentieren…

    • Anonymous

      Wir haben durchaus Mangelhafte eBooks, bei denen etwas bei der Konvertierung nicht geklappt hat :)

  • http://twitter.com/IrrationalRealm Gregor Schmidinger

    Offenbar scheint es in der Buchbranche nicht viel anders zuzugehen als in der Filmindustrie. Vielleicht sollten die Damen und Herren, die die alten Geschäftsmodelle so beharrlich vertreten, das Buch eines gewissen Herrn Charles Darwin mit dem Titel “The Origin of Species” lesen. Darin erklärt Herr Darwin einen sehr eleganten Mechanismus den er Evolution nennt und beschreibt wie jeder, der unwillig ist sich seiner Umgebung anzupassen, früher oder später “aussortiert” wird. Immerhin geht es hier um Leben und Tod.

    • Anonymous

      Wer nicht mit der Zeit geht, muss mit der Zeit gehen ;)

  • Hamburger

    Die Lösung des Problems im Rahmen des Preisbindungsgesetztes bietet der Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels in seinem Kommentar (http://www.preisbindungsgesetz.de/content/aktuelles/1079-dieter-wallenfels-buchbranche-im-wandel.htm) selbst an:

    “Reine Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, die nicht den
    vollständigen Download kompletter Bücher ermöglichen, fallen nicht unter
    das Gesetz, ebenso nicht Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken.
    Auch Buchausschnitte und einzelne Kapitel sind grundsätzlich nicht
    preisbindungsfähig. Die Preisbindung entfällt auch dann, wenn Ebooks
    prägende, den Buchcharakter wesentlich verändernde multimediale Elemente
    enthalten. Auch hier gibt der Begriff “Substitution von Büchern” die
    rechtliche Vorgabe: Das Lesen muss im Vordergrund stehen”

    Das bedeutet für diesen fall zwei Möglichkeiten:

    - Das Buch wird kapitelweise angeboten (dieses Modell wird schon lange von ciando.de widerspruchsfrei praktiziert)
    - wesentlich verändernde multimediale Elemente: Das könnte im aktuellen Fall durch Audio oder Videos geschehen, z.B., wenn der Autor per Bild Teile der Gesichte erzählt.

    • Anonymous

      Ahh, es komme so viele gute Ideen. Vielen Dank auch für diese!

  • Pingback: Blogposting 02/16/2012 « Nur mein Standpunkt

  • Rüdiger Kladt

    Wählt doch einfach eine Partei, die den Mist abschafft.

  • Anonymous

    Man kann ja auch “Restexemplare” anbieten – »nur noch 10^100 Exemplare übrig! Räumungsverkauf nur noch bis zum 31. Dezember 2560« Das fällt auch nicht unter Buchpreisbindung ;-)

    Oder als Import aus einem Land, wo es keine Buchpreisbindung gibt.

    Die Idee eines “Mängelexemplar” fände ich allerdings auch reizvoll. 

  • http://profile.yahoo.com/J5KE7MLYUNOPXFCDDD525NACUY Neverland

    …Beispiel zeigt klar, dass es nicht um die Interessen des Geistigen-Eigentümers geht, sondern um die der dazwischenstehenden “Vermittler-Verkäufer-Vermarkter”.  Sie nehmen sich Rechte heraus, die sie aufgrund ihrer Verkaufs-Vermarktungsaktivität glauben zu haben, ohne jedoch den wirklichen Eigentümer der Rechte überhaupt nur in Erwähnung zu ziehen. Dreist und frech siegt…..

  • Christoph

    weiter so! :) Gute Ideen gibts schon zuhauf…hauptsache ein Schnippchen schlagen! :)

  • Pingback: e-book-news.de » Fair pay bei E-Books illegal: Berlin Story Verlag stoppt Crowdfunding-Aktion

  • Kschmidtner

    Eine Idee: der Leser vergütet nicht das Ebook sondern den Download, also ihre Dienstleistung zur Verfügbarmachung.

    Vielleicht hilfts.

    • Anonymous

      Auch ein spannender Ansatz

  • Ingmar Rieger

    Ich finde euer Konzept sehr gut und finde es erfrischend gegenüber dem allgemeinen eBook-Angebot. Die meisten Verlage wollen ja gar den gleichen oder fast gleichen Preis wie für die Print-Ausgabe, was ich nicht verstehe, da die Print-Ausgabe ja mehr Wert ist (meiner Ansicht nach). Nichts gegen eBooks, aber ein Buch bleibt ein Buch. Wenn der Preis günstiger ist verzichtet man aber auch gerne auf das Buch ;-)

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  • Pingback: Buchpreisbindung verhindert E-Book-Experimente

  • Pingback: zeugs am donnerstag « blubberfisch

  • D. Sanders

    Sehr geehrter Herr Lenze,
    im Lebenslauf auf ihrer Webseite http://enno-lenze.de/lebenslauf/ kann jederman nachlesen, dass sie früher Geschäftsführer der 3Gstore.de GmbH waren. Dabei kam mir die Auseinandersetzung mit der Telekom aus dem Jahre 2009 wieder in den Sinn, nachzulesen hier:
    http://www.iphoneohnevertrag.de/2009/08/11/3gstore-de-mahnt-t-mobile-wegen-irrefuhrender-iphone-werbung-ab/
    Schon damals hat diese Auseinandersetzung wohl einiges an PR für die 3Gstore.de GmbH gebracht, gehört hat man davon jedoch nichts mehr, wie auch die letzten Kommentare unter dem Post zeigen.
    Kann es wohl möglich sein, dass sie sich dieser Abmahnungsgeschichten als PR-Maßnahme bedienen? Als Verleger sollte ihnen ja wohl die Buchpreisbindung vertraut sein, oder nicht?
    Ich sehe eigentlich kein Problem darin, den Buchpreis auf 0€ festzulegen und um Spenden zu bitten, das hätte wohl denselben Effekt wie die vorherige Maßnahme.
    Da ich weder Verleger noch Autor bin, habe ich nicht den wirklichen Durchblick über die Buchpreisbindung, aber mir scheint, dass diese Bindung nicht NUR Nachteile bringt, insbesondere für kleinere Verlage, die spezielle Nischenprodukte vertreiben.

    MfG D. Sanders

    P.S.: Bitte verstehen sie mich nicht falsch, ich möchte sie keinesfalls angreifen, aber ein kleines “Geschmäckle” hat diese Geschichte schon…

    • Anonymous

      Hallo,

      die Telekom wurde abgemahnt, weil sie ihre Marktmacht für irreführende Werbung missbrauchte.

      Buchpreisbindung hat in der Tat nicht nur Nachteile, jedoch liegen die Vorteile eher bei den Händlern. Mit diesen können die Rabatte ja frei zwischen 0 und 100 Prozent verhandelt werden.

      Ich sehe auch kein Problem darin einen Preis auf 0€ festzulegen. Eine freiwillige Zugabe ist ja kein Preis.Und wie sollte ich z.B. die 200g Marzipan als Preis werten? Zu guter letzt kann ich Schreiben, die bei mir eingehen nicht beeinflussen und habe mit dieser Reaktion auch nicht gerechnet. Wir haben das eBook korrekt angemeldet, eine befristete Aktion mit “Spenden” dazu angeleiert. Soweit ich weis ist das alles  rechtlich zulässig.

      Das “Geschmäckle” sehe ich vor allem darin, dass jemand nicht in der Lage ist, sich selber bei mir zu melden, wenn ihn die Aktion stört. 

      Man sieht an den Reaktionen aber auch sehr gut, wie die Leser mit dem bisherigen Recht nicht mehr zufrieden sind. 

      Gruß, Enno Lenze

      • D. Sanders

        Sofort mit einem Anwalt zu reagieren ist nun wahrlich nicht die feine englische Ar”, zu diesem Punkt wäre es jetzt recht interessant zu wissen, ob dies eine Privatperson angeleiert hat, oder ob es direkt von einem Vertrieb oder Händler ausging.
        Dass die Buchpreisbindung nicht mehr zeitgemäß ist, sehe ich ebenso, vor allem im Hinblick auf ebooks. Aber dies hier ist ja nun ein etwas spezieller gelagerter Fall und es gäbe schon einige Möglichkeiten (siehe die anderen Kommentare), die Preisbindung kreativ zu umgehen.
        Haben sie versucht herauszufinden, warum ihnen keine kostenbewährte Abmahnung zugegangen ist? Das erscheint mir ebenfalls sonderbar.

        MfG D. Sanders

        • Anonymous

          Genau dieser Punkt verwundert mich sehr. Gerade, weil es im Buchhandel nicht anders ist, als bei der Musikbranche. Auf dem Postweg, auf dem dieser Fall von statten geht, sind die Laufzeiten leider etwas länger. Aber ich werde auch darüber informieren.

          Gruß, Enno Lenze

  • Pingback: Recht: Verlage machen Jagd auf Ebook-Raubkopierer

  • Gastgast

    Geradezu pervers finde ich das ofenbar nur und ausschließlich ein Verwerter (=Verlag) den Preis festsetzen darf. Warum eigentlich nicht der Autor?

    • Anonymous

      Rechtliche Antwort: Weil der Autor die rechte an den Verlag abgibt.

      In der Praxis ist es bei uns so, dass wir Erfahrungswerte haben, wie teuer ein Buch etwa sein kann, damit es läuft. Wir reden da aber einfach mit dem Autoren drüber und hatten auch noch nie Probleme mit. 

      Aber die Frage Grundsätzlich wird bei vielen neuen Urheberrechtsentwürfen behandelt: Der Künstler soll bei der weiteren Verwertung mehr Mitsprache recht haben. Gerade beim Weiterverkauf der Rechte.

      Gruß, Enno

  • Pingback: eBook gegen Zwangsspende – und viel Feedback | Berlin Story Verlag Blog

  • Pingback: 16 Februar 2012 | CrimsonClyde

  • http://www.fischerinsel.org/ Max

    Diese planwirtschaftsartige Regelung führt dazu, dass ich deutschsprachige juristische Fachbücher auf Amazon UK bestelle. Das ist meist sogar preiswerter als bei Amazon DE, trotz der Versandkosten!
    Wenn der deutsche Staat will, dass meine Kaufkraft nach Großbritannien abfließt, dann herzlichen Glückwunsch, ihr schadet eurer eigenen Wirtschaft.

    • buchhändlerin

       Lieber Max,
      was denken Sie, verdient denn Amazon noch an dem Buch,
      das er importieren und exportieren muß. Vielleicht geht es
      einigen ja nur darum, Marktanteile zu besitzen und seine
      Macht auszubauen. In Großbritannien sind die Fachbücher
      erheblicher teurer, dank der Aufhebung der Preisbindung
      und des Wegfalls der Quersubventionierung.

      • Max

        Das stimmt nicht. Die Bücher für mein Jurastudium in England waren preislich in etwa mit dem deutschen Niveau vergleichbar, vielleicht geringfügig teurer, aber dort sind auch die Mieten höher und die allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht niedriger als in Deutschland.

        Selbst wenn es eine Quersubventionierung von Fachbüchern gibt (was ich bezweifle – warum sollte man das tun, allein aus Menschenfreundschaft? Das prüft ja niemand nach.) – wäre das doch ungerecht gegenüber denjenigen, die so etwas gerade nicht brauchen und nur preiswerte Bestseller kaufen. Es ist ja allgemein bekannt, dass man für ein Fachbuch tiefer in die Tasche greift als für einen Bestseller als Taschenbuch.Amazon verdient ordentlich an dem Buch, sie liefern es schließlich aus dem deutschen Bad Hersfeld aus. Der Trick ist halt nur, dass man es über Amazon UK bestellt, und daher eine englische Rechnung beiliegt, die Gewerbesteuer nach UK fließt und nicht in Deutschland bleibt. Noch günstiger habe ich deutsche Bücher bei The Book Depository UK gefunden, durch die Bank oft 3-10% günstiger trotz internationalen Versands. Das lege ich auch meinen Bekannten ans Herz, viele sind Studenten und freuen sich darüber, wenn sie mehr Buch fürs gleiche Geld bekommen :) Ich gehe gern zum Buchladen nebenan und wenn ich dort etwas entdecke, was mir gefällt, kaufe ich es dort, aber wenn ich mal kein Stöbern und keine Beratung brauche, sondern einfach ein bestimmtes Buch brauche, werde ich es aus Prinzip online kaufen, um gegen diesen Unsinn zu protestieren.Wenn es Amazon (angeblich) nur darum geht, Macht auszubauen, dann geht es manchem anderen Händler nur darum, gemütlich in einer Subventionswirtschaft zu leben, in der Wettbewerb per Gesetz verboten ist.

  • Pingback: Weblinks #24 | Rechtsanwalt Martin Steiger

  • JL

    Entschuldigung, aber die
    Reaktion des Autors ist lächerlich. Sein Buch wird nicht “verboten”.
    Es geht auch nicht darum, “gefährliche” neue Technologien zu
    boykottieren. Und sein Sendungsbewusstsein (die neue Generation habe “ein Recht
    darauf”, informiert zu werden) … geht’s auch ‘ne Nummer kleiner? (Und
    warum glauben in letzter Zeit Autoren eigentlich ständig an Verschwörungen,
    wenn sie eine Bauchlandung hinlegen?)

     

    Wenn es ihm wirklich nur
    darum geht, “möglichst viele Leser” zu finden … und ihm sein Honorar
    weniger wichtig ist … und Bücher seiner Meinung nach in ihrer Eigenschaft als
    Kulturgut zu teuer sind (übrigens gibt es genau deshalb die Buchpreisbindung:
    damit man sich auch was Anderes als Dan Brown und Charlotte Roche leisten kann)
    … dann soll er sein Buch halt via Homepage verschenken, und nicht damit zu
    einem Verlag gehen, der gezwungenermaßen wirtschaftlich arbeiten muss (davon
    abgesehen, dass man für das E-Book auch einfach einen deutlich vergünstigten
    Preis hätte festlegen können … und nach wie vor kann).

    Offenbar waren ihm Werbe-
    und Vertriebsmacht eines Verlages im Rücken aber doch zu wichtig (und jeder,
    der mal probiert hat, “allein” im Internet was zu verkaufen, kennt
    den Unterschied). Und jetzt stellt er fest, dass er nicht beides haben kann:
    den Schutz einer konservativen Veröffentlichung inklusive allem, was dazugehört
    (Preisbindung), und die Aura eines Innovators ohne finanzielle Interessen
    (interessant übrigens, dass er implizit zugibt, dass dieser Vertriebsweg einem
    Honorarverzicht gleichkommt).

    Vielleicht bringt ihm dieser
    Aufstand der Gerechten jetzt mehr Verkäufe. Ist ja auch nichts gegen
    einzuwenden. Dann aber diesen Fall bitte nicht in Zukunft als erfolgreiche
    Marketingstrategie zitieren.

    • Anonymous

      Hallo,

      ich verstehe ihren größten Kritikpunkt nicht. Das Buch wurde hier doch verschenkt, bis die Aktion gestoppt wurde.

      Gruß, Enno Lenze

      • JL

        Mein größter Kritikpunkt ist, dass er (und auch Sie an anderer Stelle) davon sprechen, man habe sein Buch bzw. dessen Verbreitung “verboten” — und er sogar die Brücke zu Bücherverbrennungen schlägt. 

        Man hat kein Buch verboten. Man hat Sie nur darauf hingewiesen, dass Sie einen festen Preis bestimmen müssen (was Sie mittlerweile ja auch getan haben). 

        Ich stelle mich lediglich gegen die Hysterie, mit der diese Debatte mittlerweile Kreise zieht. Dabei könnten alle so glücklich sein.

        (Sorry übrigens für das zerschossene Layout oben)

        • Anonymous

          Hallo,

          der Preis war von Anfang an bestimmt. Anfangs eben auf 0€.

          Gruß, Enno Lenze

          • JL

            Und Sie bzw. der Autor reden dennoch von verbotenen und verbrannten Büchern.

  • Pingback: Bücher gegen Spenden: Kartell stoppt Innovation (Berlin Story) : πάντα ῥεῖ – Alles fließt.

  • Pingback: Preisbindung für eBooks: Bloß keine Experimente, sonst Abmahnung! | eBook-Fieber

  • Pingback: Linktipps der Woche 7/2012: Theseus abgeschlossen, Impact Faktor messen, neue US-Gesetzesinitiative für Open Access und Qiqqa als neuer Stern am Literaturverwaltungshimmel | Wissenschaft und neue Medien

  • http://www.preisbindungsgesetz.de/ C Russ

    Stellungnahme zum „Fall Berlin Story Verlag“
    Kostenloses E-Book und Buchpreisbindung
     
    Die Vielzahl von Kommentaren in den unterschiedlichen Blogs macht es notwendig, einige Dinge klar zu stellen:
     
    1.
    Grund unseres Schreibens war die Werbeaussage des Verlages, man wolle es „den Lesern überlassen, den Preis eines E-Books zu bestimmen“. Das ist mit der gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung unvereinbar, wonach nur der Verlag den Preis bestimmen kann und muss. Wäre nur vom Verschenken des E-Book die Rede gewesen, wäre alles in Ordnung.
     
    2.
    Wer E-Books verschenken will, kann dies jederzeit ohne Probleme tun. Wer aber als Verlag E-Books verkaufen will, muss gesetzlich einen Preis festsetzen. Das ist bei E-Books nicht anders als bei gedruckten Büchern auch.
     
    3.
    Wir haben den Berlin Story Verlag nicht abgemahnt und ihm auch nichts verboten (Anwälte können gar nichts verbieten, das können in einem Rechtsstaat nur die Gerichte). Demgemäß haben wir den Verlag auch nur darauf hingewiesen, dass sein Modell der Preisfestsetzung durch den Käufer nicht mit der Buchpreisbindung vereinbar ist. Schließlich wäre der Verlag Gefahr gelaufen, von Konkurrenten abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Auch sind dem Verlag keine Kosten durch unser Schreiben entstanden. Die Aufklärung über die Buchpreisbindung gehört nun einmal zu unseren Aufgaben als von den Verlagen eingesetzte Anwälte. Aus diesem Grund betreiben wir auch die Info-Homepage http://www.preisbindungsgesetz.de .
     
    Ergebnis
     
    Der Verlag wurde nicht abgemahnt, ihm wurde auch nichts verboten. Der Verlag kann sein E-Book verschenken, soviel er will. Wo also ist das Problem? Handelt es sich bei der Geschichte vielleicht nur um einen Marketing-Gag eines Verlages, sich und sein Buch bekannt zu machen?
     
    Und: Warum verschenkt der Verlag das E-Book nun eigentlich nicht???
     
     
    17.02.2012 · Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Russ, Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Wiesbaden

    • Anonymous

      Sehr geehrter Herr Russ, 

      haben Sie vielen Dank für die umfangreiche Erläuterung!

      Gruß, Enno Lenze

  • Pingback: E-Book verschenkt – Abmahnung! : Reseller-Magazin

  • Pingback: Der Letzte macht das Licht aus … | dragosits

  • Ilse_whargarbl

    seit wann brauchts nen kläger wenn nen abmahnwahnsinniger konjunkturvernichter aka rechtsanwalt nen paar mark verdienen will? 

  • Pingback: Protokoll vom 18. Februar 2011beiTrackback

  • Pingback: Fair Pay – mehr als 100 Kommentare | Berlin Story

  • Christian Harste

    Ein eBook mit einem bestimmten Preis braucht eine ISBN.
    Daher ist meine Idee:
    Es gibt eine Version zu einem Preis von 0,00 Euro und eine Version zum Preis von 0,01 Euro. Wer mehr als 0,01 Euro bezahlen möchte, darf (sicher auch im Sinne der Buchpreisbindung) mehrere Exemplare erwerben.

    • Anonymous

      Eine geniale Idee :)

    • http://www.facebook.com/profile.php?id=1032819561 Oliver Meyer

      Das gefällt mir auch. Und auf den Preis von 0.00 Eur kann man womöglich auch verzichten, so dass sich keine Schwierigkeiten bei der Variantenbildung ergeben können.

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  • Pingback: Stolperstein: E-Books und Buchpreisbindung « Worte auf meinem Weg

  • Gast

    Oder heben Sie für dieses Buch die Ladenpreisbindung auf. Verramschen 2 Wochen nach ET.

    • http://www.facebook.com/profile.php?id=1032819561 Oliver Meyer

      2 Wochen reichen wohl nicht. Man muss mind. 18 Monate warten.
      Aus: http://www.internetrecht-rostock.de/faq-buchpreisbindung.htm#15

      15. Gilt die Buchpreisbindung für ein Buch zeitlich unbegrenzt?

      Ja! Die Verleger und Importeure haben jedoch gem. § 8 Abs. 1 BuchPrG die Möglichkeit, die Preisbindung für Buchausgaben aufzuheben, deren erstes Erscheinen länger als 18 Monate zurückliegt. Erfolgt eine Ladenspreisaufhebung ist diese ebenfalls in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

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  • petra

    Wie wäre es mit 0 Eur und evtl. Trinkgelder, besser keine Spenden. Ist nicht das gleiche.

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